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damit Projekte vorangehen und die Arbeit läuft, ist gute Kommunikation und regelmäßiger Austausch unerlässlich. Doch Studien zeigen, dass der Großteil der Meetings gar nicht so produktiv ist, wie wünschenswert. Dann kann es wichtig sein, an der eigenen Meeting-Kultur etwas zu ändern – und das sehen wir uns heute genauer an. Außerdem werfen wir einen Blick auf Arbeitgeber-Maßnahmen bei Krankschreibungen und wichtige Informationen für Firmen rund um Google. Viel Spaß beim Lesen wünscht
Tim Arlt
CEO vom Händlerbund
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Meetest du noch oder arbeitest du schon? |
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Rawpixel / Depositphotos.com |
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Der Terminkalender ist voll, ihr tauscht euch permanent aus und trotzdem gehen die Projekte nicht voran? Dann liegt es vielleicht daran, dass alle Arbeitskräfte in ergebnislosen Meetings hocken: In sieben von zehn Fällen enden eure Besprechungen nämlich nicht damit, dass alle wissen, was zu tun ist und frisch motiviert weiterarbeiten – sondern mit einem weiteren Meeting. Erschreckend!
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So viele Meetings könnten eine E-Mail sein |
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Kekse auf den Tisch, die große Folienpräsentation ausgepackt und alle deine Mitarbeiter sind zwei Stunden beschäftigt. Oder aber Besprechungen am laufenden Band, mal mit diesem, mal mit dem anderen Team, dann nochmal alle zusammen? Wenn mehrere Termine am Tag so oder so ähnlich aussehen, gibt es viel zu wissen und zu tun.
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Begrenzt die Meeting-Dauer: Atlassian, Anbieter von Kollaborativer Software, empfiehlt, die Zeit von 30 auf 15 Minuten zu reduzieren. Informationen sollten stattdessen zeit- und ortsunabhängig zur Verfügung stehen.
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Virtuelle Meetings erschöpfen: „Die Forschung zeigt, dass sich Menschen bereits nach zehn Minuten in einem Online-Meeting müde fühlen. Ab 30 Minuten steigt dieser Erschöpfungswert stark an“, so die finnische Wissenschaftlerin Niina Nurmi. |
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Wer muss ins Meeting?: Die Gruppengröße sollte zu den Themen und Aufgaben passen und bestmöglich reduziert werden. Akute Entscheidungen sollten Führungskräfte selbst treffen und Aufgaben delegieren. |
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Arbeit oder Austausch?: 43 Prozent der Angestellten planen ihre Arbeitszeit um Meetings drumherum. Fragt euch projektbezogen, ob ihr euch zu einem konkreten Anliegen austauschen müsst – oder ob ihr nicht eher die Arbeitszeit benötigt, um Aufgaben zu erledigen. |
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Persönlicher Kontakt: In Online-Meetings ist unsere Gehirnaktivität weniger gut ausgeprägt als im persönlichen Gespräch. Sich also ab und an auch vor Ort zu treffen, verbessert den Output. |
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Gute Stimmung: Die Atmosphäre im Raum hat direkten Einfluss auf die Entscheidungen, zeigen Forschungsdaten der Universitäten Queensland, Macquarie und Lüneburg. Bei nachdenklicher Atmosphäre war man bei einer Strategie-Entwicklung vorsichtiger, bei einer angespannten Atmosphäre streitlustig und konnte sich nicht auf ein Vorgehen einigen. Wesentlichen Einfluss auf die Stimmung haben Tonfall und Körpersprache. |
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Tschüß, Konjunktiv: In Meetings geht es darum, hinauszugehen und zu wissen, was jetzt zu tun ist. Statt „wir sollten“ oder „wir müssten mal“ nutzt Formulierungen wie „ich brauche von dir“. Helfen kann eine Moderation im Meeting, die fragt: Wer genau soll das machen? Was brauchst du? – Dann gibt es am Ende auch konkrete Ergebnisse und ein gutes Gefühl. |
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Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung zur Pflicht. Bisher erstellt sie nur jeder zweite Betrieb. Vor allem KMU hinken hinterher, zeigt eine Studie. |
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Seit dem 17. Oktober ist die NIS-2-Richtlinie in Kraft. Viele Geschäftsführer haben sich mit der Thematik aber noch nicht ausreichend befasst. Dabei werden diese bei Cybersicherheitsvorfällen in die Haftung genommen. |
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Wenn die Beschäftigten öfter krank sind, dann ...
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Das jedenfalls ist bei dem E-Auto-Riesen Tesla der Fall: Vorgesetzte des Werkes in Deutschland statteten krankgeschriebenem Personal unangekündigt einen Hausbesuch ab. Die Idee dahinter war, einen Missbrauch von Krankschreibungen zu unterbinden, da die Krankheitsquote besonders hoch war. Für die Kontrollen hatte die Unternehmensführung auch den Betriebsrat auf ihrer Seite.
Rechtlich ist das aber so eine Sache: Arbeitgeber dürfen Krankheitsfälle überprüfen – müssen aber die Persönlichkeitsrechte achten, was bei einem Hausbesuch schwierig ist. Gewerkschaften kritisierten deshalb das Vorgehen. Eine bessere Idee wäre wohl, den Blick auf die Arbeitsbedingungen zu lenken. |
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Zweifel gibt es jedenfalls dann, wenn Arbeitnehmer trotz Krankschreibung Beschäftigungen ausüben, die mit einer Arbeitsunfähigkeit schwer vereinbar sind – beispielsweise einen Lehrgang absolvieren. Einem aktuellen Gerichtsurteil zufolge kann dies auch eine fristlose Kündigung zur Folge haben. |
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Vor allem in der nasskalten Jahreszeit fallen die Beschäftigten auch häufiger mal aus. Doch was, wenn Krankschreibungen regelmäßig auftreten? Dann kann auch eine Kündigung infrage kommen. Die Hürden dafür sind allerdings hoch: Es darf keine realistische Aussicht auf Besserung geben und die betrieblichen bzw. wirtschaftlichen Interessen müssen stark beeinträchtigt sein. |
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Let me Google this for you |
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Die berühmte Suchmaschine ist in vielen Büros aus dem Arbeitsalltag kaum wegzudenken. Und Unternehmen können sich Google nun sogar noch mehr zunutze machen – und von einigen praktischen Funktionen profitieren.
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Seid ihr seriös? Dann könnte Google eurem Unternehmensauftritt in den Suchergebnissen einen blauen Haken verpassen. Das Symbol soll zeigen, dass es sich um eine vertrauenswürdige Organisation handelt und so vor Betrug schützen. Noch ist die Verifizierung allerdings in der Testphase. mehr dazu » |
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Alles gelogen? Ja, manchmal stimmen die Google-Bewertungen über ein Unternehmen einfach nicht. Das sorgt nicht nur für einen schlechten Ruf bestimmter Branchen, sondern verunsichert auch Verbraucher. Wenn es den Verdacht gibt, dass es sich um Fake-Reviews handelt, versieht Google nun einige Business Profile mit Hinweisen oder Warnungen. mehr dazu » |
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Keine gute Idee war indes eine Google-Recherche eines Arbeitgebers, der mehr über seinen Bewerber wissen wollte. Bei der Internetrecherche kam heraus, dass der Mann wegen Betrugs verurteilt worden war und wurde nicht eingestellt. Das ist aber nicht ganz rechtens, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf und verpflichtete den Arbeitgeber zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro. Es ist aber trotzdem erlaubt, Bewerber vorher zu googeln – allerdings muss man sie vorher darüber informieren. |
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Homeoffice und Hybrid-Work sind bei vielen Firmen Standard. Doch nicht alle Branchen profitieren davon, zeigt der Fall des Münchener Unternehmens Kaut-Bullinger. Nach 230 Jahren stellte der Traditionshändler für Büromaterialien einen Insolvenzantrag. |
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