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Hallo Michael,
 
 
 
die drei Top-Themen in dieser Woche waren:
 
 
 
  1.   Ich verkaufe nicht an Verbraucher – bin ich von der GPSR befreit?
 
  2.   Lebensmittelbedarfsgegenstände: Betriebe müssen gemeldet werden
 
  3.   E-Rechnung: Das gibt es beim Handel auf Marktplätzen zu beachten
 
  Ich verkaufe nicht an Verbraucher – bin ich von der GPSR befreit?  
 
Ausnahmen
Ich verkaufe nicht an Verbraucher – bin ich von der GPSR befreit?
Die Pflichten der Produktsicherheitsverordnung rücken immer näher. Bis zum 13.12. müssen alle Herstellerinformationen und Sicherheitshinweise für alle Produkte bereitgestellt werden. Die Verordnung betrifft sogenannte Verbraucherprodukte. Das heißt allerdings nicht, dass die Verordnung für B2B-Händler:innen nicht relevant ist. Unterschieden wird nämlich nicht, ob ein B2B- oder ein B2C-Geschäft geschlossen wird, sondern, ob die Produkte für Endverbraucher:innen bestimmt sind. Handelt es sich um Produkte, die an Endverbraucher weiter verkauft werden, sind auch B2B-Händler:innen von der Verordnung betroffen.
 
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Lebensmittelbedarfsgegenstände
31. Oktober: Diesen Stichtag sollten Online-Händler nicht verpassen
Händler:innen, die Produkte verkaufen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen daran denken, ihren Betrieb bei der zuständigen Behörde zu melden. Betriebe müssen seit dem 1. Juli 2024 die Aufnahme ihrer Tätigkeit melden. Für Betriebe, die bereits vor dem 1. Juli ihre Tätigkeit aufgenommen haben, war der Stichtag der 31. Oktober. Die Meldung muss einmalig bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes erfolgen, in dem der Betrieb ansässig ist. Änderungen müssen der Behörde innerhalb von sechs Monaten mitgeteilt werden.
 
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Nachgefragt
E-Rechnungspflicht: Was gilt auf Amazon und Ebay?
Die Umstellung auf die E-Rechnung beschäftigt derzeit den Online-Handel. Ab 2025 wird die E-Rechnung schrittweise für inländische, umsatzsteuerpflichtige B2B-Umsätze eingeführt. Nicht nur Händler:innen im eigenen Shop, sondern auch jene, die auf einem Marktplatz handeln, sind von der Pflicht betroffen. Händler:innen auf Amazon und Ebay haben derweil schon die Möglichkeit, Drittanbieter-Schnittstellen wie sevdesk, Lexware oder easybill zu nutzen. Zudem arbeitet Amazon bereits an einer entsprechenden Erweiterung des bestehenden Rechnungsservices.

Auch auf Ebay wird bereits an einer Lösung gearbeitet. Wichtig für Händler:innen ist, dass sie selbst dafür verantwortlich sind, die Pflicht richtig umzusetzen, die Verantwortung kann nicht an den Marktplatz abgegeben werden.
 
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AUS DER PRAXIS
 
 
 
 
Von Jugendschutz bis TÜV-Logos: Die Abmahnungen der Woche
Abmahnmonitor
Von Jugendschutz bis TÜV-Logos: Die Abmahnungen der Woche
Kniffelig wird es für alle Spielwarenshops, aber auch Spirituosen-Händler und Kfz-Zubehör-Verkäufer sollten von diesen Abmahnungen lernen.
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Ich habe eine Abmahnung per WhatsApp erhalten, kann ich sie ignorieren?
Wir wurden gefragt
Ich habe eine Abmahnung per WhatsApp erhalten, kann ich sie ignorieren?
Man stelle sich vor, man erhält plötzlich eine Nachricht auf dem Smartphone – eine Abmahnung per WhatsApp! Ist das überhaupt rechtens?
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Abmahngefahr: Wie darf ich mit meinen Kundenbewertungen werben?
Wir wurden gefragt
Abmahngefahr: Wie darf ich mit meinen Kundenbewertungen werben?
Positive Bewertungen stellen den Shop in ein gutes Licht. Doch wann darf ich Kundenbewertungen für meine Werbung nutzen?
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Boom mit Schattenseiten
Einweg-Vapes vor dem Aus – Bald auch bei uns?
Einweg-E-Zigaretten schaden nicht nur der Gesundheit – sie sind auch eine ernsthafte Belastung für die Umwelt. England plant nun ein Verbot.
 
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Recht praktisch
So berechnet man die Gewährleistungsfrist
Im Online-Handel ist es essenziell, die Gewährleistungsfrist für verkaufte Waren korrekt zu berechnen. Wie das geht, wird hier erklärt.
 
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MARKTPLÄTZE
 
 
 
 
Manipulation und gefährliche Produkte
EU-Kommission geht gegen Temu vor
Kommen nun endlich Sanktionen gegen Temu? Seit Monaten wird über illegale Produkte und zweifelhaften Werbepraktiken auf dem Billig-Marktplatz Temu berichtet. Bisher ohne wirkliche Konsequenzen für den E-Commerce-Riesen aus China. Ein Verfahren der EU-Kommission könnte das jetzt ändern. Werden Verstöße gegen den Digital Services Act festgestellt, könnte es teuer für Temu werden. Strafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind bei Verstößen möglich.
 
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Rechtswidrige Angebote
Plattformhaftung: So entgeht Amazon einem BGH-Urteil
Während Temu unter Druck steht, ist Amazon gerade einem Urteil entgangen. Eigentlich sollte vor dem BGH entschieden werden, ob Amazon als Plattform bei rechtswidrigen Angeboten haften muss. Das Verfahren wurde allerdings eingestellt. Der Grund: die beklagte Gesellschaft gibt es nicht mehr. Die Klage lief nämlich gegen die Amazon Services Europe S.à.r.l. Diese ist mittlerweile allerdings zur Amazon EU S.à.r.l verschmolzen. Somit wurde der Rechtsstreit als erledigt erklärt.
 
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Amazon vs. Temu: Deutsche Händler frustriert unfairer Wettbewerb
 
Konkurrenz für Marktplätze
Amazon vs. Temu: Deutsche Händler frustriert unfairer Wettbewerb
Die asiatischen Plattformen werden vor allem als Amazon-Konkurrent wahrgenommen. Händler:innen sehen die Politik in der Verantwortung.
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TECH
 
 
 
 
Urteil zu Werbekonten
Google Ads: Account darf nur mit Vorwarnung und Begründung gesperrt werden
Das Landgericht Hamburg musste sich mit der Sperrung von Google Ads Konten auseinandersetzen und kam zum Entschluss: Google darf das Konto nicht unvorhergesehen und ohne Reaktionsmöglichkeit sperren. Unternehmen wie Google, die eine marktbeherrschende Stellung innehaben, sind verpflichtet, ihre Nutzer:innen fair zu behandelt und vor einer Sperrung die Möglichkeit zu bieten, das kritisierte Verhalten zu ändern.
 
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Nach jahrelangem Rechtsstreit
EuGH hebt Milliardenstrafe gegen Intel auf
Der Europäische Gerichtshof hat eine Milliardenstrafe gegen Intel aufgehoben. Der Rechtsstreit hat damit nach 15 Jahren ein Ende gefunden. Intel wurde zuvor zu einer Strafe von 1,06 Milliarden Euro verurteilt, weil der Konzern seine marktbeherrschende Stellung missbraucht haben soll. Jetzt kam raus, dass die Wettbewerbshüter der Kommission nicht korrekt gearbeitet haben.
 
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ÜBER DEN TELLERRAND GESCHAUT
 
 
 
 
Arbeitgeber muss Schadensersatz nach heimlicher Google-Recherche zahlen
 
Urteil zu Datenschutz von Bewerbern
Arbeitgeber muss Schadensersatz nach heimlicher Google-Recherche zahlen
Arbeitgebende dürfen Bewerber:innen googeln, müssen dies aber mitteilen. Heimliche Recherchen verletzen die Datenschutzrechte.
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