Klage der Verbraucherzentrale

Aldi muss Herkunft von Äpfeln korrekt angeben

Veröffentlicht: 14.02.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 14.02.2020
Aldi-Filliale

Käufer haben ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, aus welchem Winkel der Erde ihre Produkte kommen. Dies ist beispielsweise durch die EU-Verordnung 543/2011 spürbar: Diese schreibt vor, dass für bestimmte Obst- und Gemüsesorten das Herkunftsland angeben werden muss.

Aus Italien in Deutschland verpackt

Die Aldi GmbH & Co. KG Mahlberg machte bei ihren Bio-Äpfeln die Angabe, das diese aus Deutschland stammen würden. Für diese Angabe handelten sie sich laut Beck-Aktuell eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ein. Die Äpfel wurden nämlich lediglich in Deutschland verpackt. Geerntet wurden sie hingegen in Italien.

In dem nun angestrengten Verfahren vor dem Landgericht Freiburg (Urteil vom 14.01.2020, Aktenzeichen: 12 O 88/19 KfH) bekamen die Verbraucherschützer auch Recht: Aldi erkannte im Verfahren an, dass es sich bei der Angabe um eine Irreführung handelte und wurde durch ein Anerkenntnisurteil dazu verpflichtet, das Herkunftsland künftig korrekt als „Italien“ anzugeben.

Aldi damit nicht allein

Erst kürzlich musste auch Amazon mit seinem Dienst Amazon Fresh eine ähnliche Erfahrung machen: Dort wurden bei diversen Obst- und Gemüsesorten gleich mal 13 verschiedene Herkunftsländer angegeben. Im Ergebnis wurde Amazon vom Landgericht München I (Urteil v. 14.01.2020, Aktenzeichen 1 HK O 6852/18) zur eindeutigen Kennzeichnung verpflichtet.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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